Spiegelung der bayerischen Alpen in einem See

Natur und Schutz

Wie die bayerischen Alpen geschützt werden – vom Nationalpark bis zur Alm – und wer dort lebt.

Foto: Daniel Dumbrava / Unsplash

Ein schmaler Streifen mit großer Verantwortung

Der bayerische Anteil an den Alpen ist klein, aber dicht genutzt: Siedlungen, Straßen, Skigebiete, Almen, Forstwirtschaft und Millionen Erholungssuchende teilen sich den Raum mit Steinadler, Gams und Murmeltier. Dass die Berge trotzdem weitgehend unverbaut geblieben sind, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von Entscheidungen – vor allem des Alpenplans von 1972 und der Gründung des Nationalparks Berchtesgaden 1978. Diese Seite erklärt die wichtigsten Schutzinstrumente und stellt die Bewohner der Höhenlagen vor.

Schutzgebiete und Regelwerke

Vier Ebenen greifen ineinander: Nationalpark, bayerische Raumordnung, klassischer Naturschutz und internationales Recht.

Nationalpark Berchtesgaden

Am 1. August 1978 gegründet, ist der Nationalpark Berchtesgaden der einzige Alpen-Nationalpark Deutschlands. Auf rund 210 Quadratkilometern umfasst er den Königssee, das Watzmann-Massiv (2.713 m), Steinernes Meer, Hagengebirge und Teile des Hohen Gölls. Im Nationalpark gilt der Grundsatz „Natur Natur sein lassen“: In der Kernzone greift der Mensch nicht mehr ein, Wälder dürfen altern und zusammenbrechen, Lawinen und Hochwasser gestalten das Gelände. Seit 1990 ist das Gebiet zudem als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Für Besucher heißt das: Wegegebot, keine Pflanzenentnahme, kein Zelten, kein Feuer. Seit 2021 ist der Bereich der Königsbach-Wasserfälle als Vegetationsschutzzone gesperrt, nachdem Besucheransturm die Pflanzendecke zerstört hatte.

Der Alpenplan: Zonen A, B und C

1972 beschloss die Bayerische Staatsregierung den Alpenplan, der 1976 Teil des Landesentwicklungsprogramms wurde. Er teilt den gesamten bayerischen Alpenraum in drei Zonen: In Zone A (rund 35 Prozent) ist Erschließung mit Seilbahnen, Skipisten und Straßen grundsätzlich möglich, bleibt aber raumordnerisch zu prüfen. In Zone B (rund 23 Prozent) sind Verkehrsvorhaben nur nach strenger Einzelfallprüfung zulässig. In Zone C (rund 42 bis 43 Prozent) sind neue Erschließungen untersagt; nur notwendige Alm- und Forstwege bleiben erlaubt. Zone C wurde nach dem Lawinenwinter 1998/99 noch ausgeweitet. Der Alpenplan gilt international als Vorbild. Umstritten war die Zonenänderung am Riedberger Horn im Allgäu (beschlossen 2017), mit der eine Skiverbindung in Zone C ermöglicht werden sollte; sie wurde 2018 wieder rückgängig gemacht.

Naturschutzgebiete und Natura 2000

Neben dem Nationalpark schützen zahlreiche Naturschutzgebiete besonders wertvolle Lebensräume: Moore im Alpenvorland, Schluchtwälder, Hochgebirgsregionen wie das Karwendel oder die Allgäuer Hochalpen. Viele von ihnen sind zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 mit Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten. Zuständig für die fachliche Betreuung ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) gemeinsam mit den Regierungen und Landratsämtern. In Naturschutzgebieten gelten je nach Verordnung Betretungsregeln, Leinenpflicht, Drohnenverbote oder zeitweise Sperrungen – etwa zum Schutz von Raufußhühnern im Winter.

Alpenkonvention

Am 7. November 1991 unterzeichneten die Alpenstaaten in Salzburg die Alpenkonvention, einen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Alpenraums. Vertragsparteien sind Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien sowie die Europäische Union. Neun Durchführungsprotokolle konkretisieren die Ziele, darunter Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Verkehr, Energie, Bodenschutz und Raumplanung. Das Ständige Sekretariat sitzt in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen. In Bayern wirkt die Konvention vor allem über die Raumordnung und über Fachplanungen hinein.

Almwirtschaft: Kulturlandschaft über der Baumgrenze

Die offenen, blumenreichen Almwiesen, die man mit den Alpen verbindet, sind Menschenwerk. Seit dem Mittelalter treiben Bauern ihr Vieh im Sommer auf die Hochweiden, um die Täler für Heuernte und Ackerbau frei zu halten. In Bayern gibt es heute rund 1.400 bewirtschaftete Almen und Alpen – in Oberbayern spricht man von Almen, im Allgäu von Alpen – mit etwa 37.000 Hektar Lichtweidefläche. Gesömmert werden jährlich rund 50.000 Rinder sowie einige Tausend Schafe, Ziegen und Pferde.

Ohne Beweidung würden die Flächen innerhalb weniger Jahrzehnte verbuschen und verwalden; mit ihr bleiben Lebensräume für Orchideen, Enziane, Schmetterlinge und Vögel erhalten. Zugleich ist die Almwirtschaft ein Spannungsfeld: Erosion durch Trittschäden, Düngung und die Rückkehr des Wolfs beschäftigen Almbauern wie Naturschützer. Für Wanderer gilt: Weidevieh nicht füttern oder streicheln, Abstand halten, Hunde anleinen und Gatter schließen.

Almlandschaft mit Bergpanorama in den bayerischen Alpen
Foto: David Köhler / Unsplash

Tier- und Pflanzenwelt

Wer sie sehen will, braucht Geduld, ein Fernglas und Rücksicht.

Alpensteinbock

Anfang des 19. Jahrhunderts war der Steinbock in den Alpen fast ausgerottet; nur rund hundert Tiere überlebten im italienischen Gran Paradiso. Aus deren Nachkommen stammen alle heutigen Bestände. In den bayerischen Alpen wurde der Steinbock ab 1936 bei Berchtesgaden wieder angesiedelt; heute leben mehrere Hundert Tiere in Kolonien im Hagengebirge, an der Benediktenwand, in den Allgäuer Alpen sowie bei Bayrischzell und im Graswangtal.

Gämse

Die Gämse ist das verbreitetste Wildtier der Felsregion. Ihre gespaltenen Hufe mit weichen Ballen und harten Rändern geben Halt auf Fels und Schnee. Gämsen leben in Rudeln aus Geißen und Kitzen, die Böcke oft einzeln. Im Winter zehren sie von Fettreserven; jede Störung – etwa durch Skitourengeher abseits der Routen – kostet sie dann wertvolle Energie.

Alpenmurmeltier

Murmeltiere leben in Familienverbänden in weit verzweigten Bauen oberhalb der Baumgrenze. Ihr schriller Warnpfiff ist auf vielen Almen zu hören. Von Oktober bis April halten sie Winterschlaf und senken Herzschlag und Körpertemperatur drastisch. Füttern schadet ihnen: Brot und Süßes vertragen sie nicht, und zahme Tiere werden leichte Beute.

Steinadler

Der Steinadler ist in den bayerischen Alpen wieder flächendeckend vertreten; jedes Paar beansprucht ein Revier von vielen Quadratkilometern. Im Nationalpark Berchtesgaden gilt das Klausbachtal als „Tal der Adler“, wo die Vögel vom Informationspunkt Klausbachhaus aus regelmäßig zu beobachten sind.

Edelweiß

Das Alpen-Edelweiß wächst auf Kalkfelsen und steinigen Rasen in großer Höhe. Seine „Blüte“ ist eigentlich ein Stern aus wollig behaarten Hochblättern, die vor Kälte und UV-Strahlung schützen. In Bayern kommt es nur an wenigen Stellen vor und ist streng geschützt: Pflücken, Ausgraben oder auch nur Beschädigen ist verboten.

Enzian

Unter dem Namen Enzian verbergen sich viele Arten: der großblütige Stängellose Enzian der Almwiesen, der Frühlings-Enzian mit seinen leuchtend blauen Sternchen, der hochwüchsige Gelbe Enzian, aus dessen Wurzeln Schnaps gebrannt wird. Alle Enzianarten sind in Deutschland besonders geschützt. Fotografieren ja, pflücken nein.

Verhaltensregeln im Gebirge

Wenige Regeln, konsequent befolgt, schützen Lebensräume und Wege.

Auf den Wegen bleiben

Im Nationalpark und in vielen Schutzgebieten gilt ein Wegegebot. Auch wo es nicht gilt, schont das Bleiben auf dem Weg Vegetation und Wild, verhindert Erosion und schützt vor Verlaufen. Abkürzungen über Steilhänge zerstören in einer Saison, was in Jahrzehnten gewachsen ist.

Hunde anleinen

Hunde gehören im Gebirge an die Leine – zum Schutz von Wildtieren, Weidevieh und des Hundes selbst. Begegnet man Mutterkühen mit Kälbern, hält man Abstand, geht ruhig vorbei und lässt im Notfall die Leine los, damit der Hund flüchten kann.

Nichts zurücklassen

Alles, was mit hinaufgetragen wird, kommt wieder mit hinunter – auch Obstschalen, Taschentücher und Zigarettenkippen. Auf Hütten ist Müll ein Transportproblem. Feuer machen und wildes Zelten sind in den bayerischen Alpen grundsätzlich nicht erlaubt.

Ruhe und Dämmerung respektieren

Dämmerung ist Wildzeit. Wer früh startet oder spät absteigt, bleibt leise, vermeidet Stirnlampen-Streiflichter in Hänge und respektiert winterliche Wald-Wild-Schongebiete. Drohnen sind in Schutzgebieten in der Regel verboten.