Schutzgebiete und Regelwerke
Vier Ebenen greifen ineinander: Nationalpark, bayerische Raumordnung, klassischer Naturschutz und internationales Recht.
Nationalpark Berchtesgaden
Am 1. August 1978 gegründet, ist der Nationalpark Berchtesgaden der einzige Alpen-Nationalpark Deutschlands. Auf rund 210 Quadratkilometern umfasst er den Königssee, das Watzmann-Massiv (2.713 m), Steinernes Meer, Hagengebirge und Teile des Hohen Gölls. Im Nationalpark gilt der Grundsatz „Natur Natur sein lassen“: In der Kernzone greift der Mensch nicht mehr ein, Wälder dürfen altern und zusammenbrechen, Lawinen und Hochwasser gestalten das Gelände. Seit 1990 ist das Gebiet zudem als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Für Besucher heißt das: Wegegebot, keine Pflanzenentnahme, kein Zelten, kein Feuer. Seit 2021 ist der Bereich der Königsbach-Wasserfälle als Vegetationsschutzzone gesperrt, nachdem Besucheransturm die Pflanzendecke zerstört hatte.
Der Alpenplan: Zonen A, B und C
1972 beschloss die Bayerische Staatsregierung den Alpenplan, der 1976 Teil des Landesentwicklungsprogramms wurde. Er teilt den gesamten bayerischen Alpenraum in drei Zonen: In Zone A (rund 35 Prozent) ist Erschließung mit Seilbahnen, Skipisten und Straßen grundsätzlich möglich, bleibt aber raumordnerisch zu prüfen. In Zone B (rund 23 Prozent) sind Verkehrsvorhaben nur nach strenger Einzelfallprüfung zulässig. In Zone C (rund 42 bis 43 Prozent) sind neue Erschließungen untersagt; nur notwendige Alm- und Forstwege bleiben erlaubt. Zone C wurde nach dem Lawinenwinter 1998/99 noch ausgeweitet. Der Alpenplan gilt international als Vorbild. Umstritten war die Zonenänderung am Riedberger Horn im Allgäu (beschlossen 2017), mit der eine Skiverbindung in Zone C ermöglicht werden sollte; sie wurde 2018 wieder rückgängig gemacht.
Naturschutzgebiete und Natura 2000
Neben dem Nationalpark schützen zahlreiche Naturschutzgebiete besonders wertvolle Lebensräume: Moore im Alpenvorland, Schluchtwälder, Hochgebirgsregionen wie das Karwendel oder die Allgäuer Hochalpen. Viele von ihnen sind zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 mit Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten. Zuständig für die fachliche Betreuung ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) gemeinsam mit den Regierungen und Landratsämtern. In Naturschutzgebieten gelten je nach Verordnung Betretungsregeln, Leinenpflicht, Drohnenverbote oder zeitweise Sperrungen – etwa zum Schutz von Raufußhühnern im Winter.
Alpenkonvention
Am 7. November 1991 unterzeichneten die Alpenstaaten in Salzburg die Alpenkonvention, einen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Alpenraums. Vertragsparteien sind Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien sowie die Europäische Union. Neun Durchführungsprotokolle konkretisieren die Ziele, darunter Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus, Verkehr, Energie, Bodenschutz und Raumplanung. Das Ständige Sekretariat sitzt in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen. In Bayern wirkt die Konvention vor allem über die Raumordnung und über Fachplanungen hinein.